DigiG + GDNG

Am 14. Dezember 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag zwei digitale Gesundheitsgesetze: das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Ziel ist die Förderung der Gesundheitsversorgung und Forschung durch digitale Lösungen. Wichtige Punkte sind die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten bis 2025 und das E-Rezept als Standard in der Medikamentenversorgung. Das GDNG konzentriert sich auf die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation mit dezentraler Datenspeicherung und einer zentralen Datenzugriffs- und Koordinierungsstelle.